Förderprogramm für Lastenfahrräder

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/bb/Lastenfahrrad_Radkutsche_Musketier.jpg/1024px-Lastenfahrrad_Radkutsche_Musketier.jpg?uselang=de

Am 01.12.2020 beschloss lt. Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr das Kabinett des Freistaates Sachsen ein neues Förderprogramm für Lastenfahrräder. Dieses soll das im März 2018 von der Bundesregierung beschlossene Förderprogramm (Richtlinie zur Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative [Kleinserien-Richtlinie] vom 21. Februar 2018) um durch reine Muskelkraft angetriebene Lastenfahrräder ergänzen.

Das zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) teilt auf seiner Site für Anträge, Formulare und Informationen dazu folgendes mit:

>>Am 1. Dezember 2020 hat das sächsische Kabinett die neue Richtlinie Lastenfahrrad beschlossen. Darüber fördert der Freistaat die Beschaffung von gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Vereine sowie Kommunen und Zweckverbände. Gefördert wird die Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast. Für die Anschaffung eines Lastenfahrrads gibt es einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Der Zuschuss je Lastenpedelec beläuft sich auf 1.500 Euro. Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm ermöglichen.

Die Förderung kann beginnen, sobald der Doppelhaushalt 2021/2022 durch die Sächsischen Landtag beschlossen worden ist und die entsprechenden Fördermittel bereitstehen. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr wird als zuständige Bewilligungsstelle inzwischen die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen für die Antragsbearbeitung schaffen. Interessierte können ab voraussichtlich März 2021 an dieser Stelle nähere Informationen und Formulare für die Beantragung der Förderung finden.

Die sächsische Förderrichtlinie ergänzt die Bundesförderung von Schwerlastenfahrrädern.<<

Weitere Informationen zum Thema gibt es im Medienservice der Sächsischen Staatsregierung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert