Im Herbst 2022 richtete ich an die Stadtverwaltung mehrfach die simple Frage: Hat die Stadt Meißen Teile des Flurstückes 179 der Gemarkung Proschwitz an Privatpersonen verpachtet? Zum genannten Flurstück gehört unter anderen der Weg vom Waldrand Heiliger Grund bis zur Wegkreuzung am ehemaligen Windmühlengehöft Proschwitzer Straße sowie davon abzweigende Wege, die in die Weinberge von Dr. Georg Prinz zur Lippe hineinführen. Von diesen Wegen hat man eine sehr schöne Aussicht auf die Stadt. Die nicht öffentlich gewidmeten abzweigenden Wege existieren aber nicht mehr. Sie wurden beseitigt, um auf der gesamten Fläche Wein anzubauen. Auch Teile des Hauptweges vom Heiligen Grund nach Proschwitz wurden lange Zeit privatwirtschaftlich durch Dr. Georg Prinz zur Lippe genutzt.
Trotz Bitten und Ermahnungen bleibt meine Frage bis heute unbeantwortet. Dieses Vorgehen nährt bei mir den Verdacht, dass der Verwaltung die Beantwortung äußerst unangenehm ist. Offensichtlich hat es die Stadt Meißen jahrelang zugelassen, dass ihr Eigentum kostenfrei durch ein privates Unternehmen zum Weinanbau genutzt wird. Die Stadt Meißen hatte offensichtlich auch kein Problem damit (oder weiß nicht, was auf ihren Wegen so passiert), dass ihr eigener Wanderweg lange Zeit durch Dr. Georg zur Lippe privat genutzt wird. Da dieser bedeutende Wanderweg aufgrund mangelnder städtischer Pflege und der genannten illegalen Nutzungseinschränkung schwer erkennbar ist, weichen die Wanderer ohne es zu wissen auf das angrenzende Privatgrundstück aus. Nach der öffentlichen Kritik wurden die Hindernisse auf dem Wanderweg beseitigt.
Erreichen die Ausflügler und Wanderer das ehemalige Windmühlengelände auf dem Bocksberg, weist ein zweideutiges Schild von Dr. Georg Prinz zur Lippe alle darauf hin, dass auch im Weinbergsgelände Fotos für gewerbliche und werbliche Verwendung seiner Genehmigung bedürfen. Das Schild suggeriert, dass gesamte Gelände würde Dr. Prinz zur Lippe gehören. Das trifft aber nicht zu. Auf öffentlichen Wegen (Proschwitzer Straße, Katzenstufen, Weg zum Heiligen Grund und Knorrgrund) braucht niemand eine Genehmigung zum Fotografieren und Filmen.
- Warum sorgt die Stadt nicht endlich für Klarheit und weist ihre Wege für alle Benutzer sichtbar aus?
- Warum stellt die Stadt kostenfrei Teile ihrer Grundstücke zur privatwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung?
- Sind der Stadt die historischen Wege und Sichtbeziehungen auf unsere Stadt egal?
Es sei noch am Rande erwähnt, dass Anfragen von Mitgliedern des Stadtrates gemäß der Geschäftsordnung in festgelegten Fristen beantwortet werden müssen. Gleiches gilt auch für Anfragen aus der Bürgerschaft.
Heiko Schulze
Stadtrat Bürger für Meißen