Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage von Stadtrat Heiko Schulze bzgl. möglicher Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Finanzierung des Freizeitbads Wellenspiel

Stadtrat Heiko Schulze stellte am 28.4.2020 eine Anfrage an den Oberbürgermeister. Im Folgenden geben wir die Antwort der Verwaltung im Wortlaut wieder.

Ihre Anfrage vom 28.04.2020

Sehr geehrter Herr Schulze,

Herr Oberbürgermeister Raschke beauftragte uns mit der Beantwortung Ihrer Anfrage vom 28.04.2020 betreffs Freizeitbad „Wellenspiel“. Hierzu möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen:

1. Gibt es von Seiten der Stadtverwaltung Überlegungen, auch das Freizeitbad “Wellenspiel” in die Ausgabenkürzungen einzubeziehen? Es handelt sich beim Betreiben dieser Freizeitanlage schließlich um eine freiwillige kommunale Aufgabe.

Durch die Corona-Pandemie und der damit zunächst sinkenden Besucherzahlen sowie der anschließenden behördlich veranlassten Schließung betragen die Umsatzerlöse der Gesellschaft derzeit Null Euro. Es ist bekannt, dass die Gesellschaft selbst bei normalen Besucherzahlen nicht so viele Erlöse erzielt, um selbst alle Aufwendungen und Kosten decken zu können. Es ist somit nachvollziehbar, dass sich die Situation durch Wegfall der Umsätze verschärft. Je nach Dauer der Schließung muss eher über einen außerplanmäßigen Zuschuss nachgedacht werden, um die Liquidität und somit den Fortbestand der Gesellschaft nachhaltig zu sichern. Andernfalls entstehteine insolvenzrechtlich relevante Situation. Zu beachten ist, dass mit dem Mietvertrag der Eigentümerin SEEG, der Gesellschaft SDM und der Stadt Meißen, ein Vertrag besteht, aus dem die jährlichen Zins- und Tilgungsleistungen erfüllt werden. Zudem leistet die Stadt an die Gesellschaft einen Betriebskostenzuschuss zur Betreibung des Gesamtareals.

2. Warum wurde vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzlage der “Luxus” einer Wärmebank in die Schwimmhalle eingebaut? 

Die erwähnte Wärmebank stellt keinen neuen “Luxus” dar, sondern gehörte seit Bestehen des Wellenspiels zur Ausstattung und zum Gesamtkonzept des Luft-/wärmehaushaltes des Objektes. Die Wärmebank war aufgrund eines Defektes seit Beginn 2019 außer Betrieb. Insbesondere Kindergarten- und Schülergruppen, sowie Kinder aus Sportvereinen nutzen die warme Sitzgelegenheit auch zum Gesundheitsschutz in “Schwimmpausen”. Seitens der Kinder, der zugehörigen Eltern und auch der Sportlehrer und Trainer wurde stets die Bitte geäußert, eine Instandhaltung durchzuführen.

Das Geschäftsjahr 2019 verlief für die Gesellschaft verhältnismäßig gut. Aus diesem Grund war es möglich für die Instandhaltung im Jahr 2019 eine Rückstellung zu bilden. Die Instandhaltung erfolgte sodann im ersten Quartal 2020. Die Maßnahme hat insofern keinen Einfluss auf das Jahresergebnis 2020.

3. Erneut finden Im Aufsenbereich der Schwimmhalle Bauarbeiten statt. Um welche dringend durchzuführenden Baumaßnahmen handelt es sich? Wie erfolgt die Finanzierung?

An den Einströmdüsen des Attraktionsbeckens kam es zu einer sogenannten Aluminiumkorrosion der Flansche. Die Folge war ein massiver Wasserverlust, der eine Nutzung des Beckens nicht mehr möglich gemacht hat. Da das Außenbecken und das Rutschenendbecken miteinander verbunden sind und auch die Wasserführung des Kleinkindbeckens damit zusammenhängt, waren alle “Familienbecken” außer Betrieb. Eine Reparatur zur weiteren Nutzung war zwingend notwendig. Dass diese zufälligerweise während der behördlich angeordneten Schließzeit umgesetzt werden konnte, stellt sich im Interesse unserer Kunden letztlich positiv dar.

Die Finanzierung erfolgt über die SEEG Meißen und zum Teil aus Versicherunggsleistung.

4. Sind der Stadt Meißen nach der langen Nutzungsdauer des Freizeitbades bauliche Mängel bekannt, die in letzter Konsequenz zu einer großen finanziellen Belastung für die Stadt werden könnten, falls man eine Schließung des Freizeitbades abwenden möchte?

Dem Geschäftsführer sind derzeit keine augenscheinlichen baulichen Mängel bekannt. Selbstverständlich sind im Wellenspiel nach 20jähriger Nutzung fortwährend Instandhaltungsmaßnahmen, sowie Ersatzinvestitionen notwendig. Diese umfassen neben kundenspezifischen Angeboten (der Kunde ändert sich und seine Ansprüche im Zeitablauf) insbesondere technische Notwendigkeiten, wie beispielsweise Pumpen, Steuerungstechnik, Filteranlagen, Spinde, Gastronomietechnik usw.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Ulbrich

Beteiligungscontrolling

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