Stadträtin Simone Teske (Freie Bürger Meißen) fragte nach, „… weshalb der übrige Betrag von 152 + 44 TEUR für das Projekt „Sozialer Garten Triebischtal“ förderschädlich sei und die Ziele des Projektes nicht verwirklicht werden können. Was sind die förderschädlichen Gründe? Welche Ziele können nicht verwirklicht werden?
Das Projekt „Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung“ – GIHK existiert seit 2021 und wird durch die Stadtverwaltung bearbeitet. Wieso benötigt die Verwaltung nunmehr 44 TEUR zur Betreuung des Projektes. Warum kann das nicht mit dem vorhandenen Personal bearbeitet werden?…“
Hierzu teilte Frau Nestler vom Familienamt Folgendes mit:
„… Die Verantwortung für die Planung der Projekte liegt grundsätzlich bei den Projektträgern, da ihre eigene fachliche Expertise in den jeweiligen Handlungsfeldern anerkannt wird.
Der Verein „Buntes Meißen — Bündnis Zivilcourage e. V. hat sein Projekt anhand der Vorgaben der Förderrichtlinie geplant und beim Fördermittelgeber eingereicht. Das Staatsministerium für Regionalentwicklung, der Lenkungsausschuss sowie die Sächsische AuFbaubank hatten bei diesem Projekt (als einziges Meißner Projekt) keinerlei Auflagen für die Weiterbearbeitung, wie z. B. Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit o. ä.
Die angesetzte Restkostenpauschale in Höhe von 40 % muss der Verein in die Errichtung und den Aufbau der Infrastruktur investieren. Andere Projektträger stützen mit der Pauschale beispielsweise Personalkosten oder Verwaltungskosten.
Weshalb ist diese Ausrichtung notwendig? Andere Vereine haben eigene Räume oder mietfrei überlassene Objekte, die bereits für die Umsetzung des Projektes weitgehend ausgestattet sind. Das „Bunte Meißen“ besitzt diese Infrastruktur nicht. Die vorhandenen Räume/Orte müssen eigenständig finanziert und erst
eingerichtet werden.
lm Stadtteilvorhaben „Soziale Integration“ müssen Menschen mit geringen Chancen auf dem
Arbeitsmarkt sowie von sozialer Ausgrenzung und Isolation betroffene bzw. bedrohte Personen erreicht und so begleitet werden, dass sie in ihrem Leben möglichst Fuß fassen. Das „Bunte Meißen“ plante rund 160 Teilnehmer in geschlossenen Vorhaben und rund 500 Teilnahmen in offenen Vorhaben. Diese große Reichweite hat nicht jeder Projektträger anvisiert, auch dies ist ein Kostenfaktor, denn es bedarf mehr Personal. Der Verein bedient sich dabei, wie die meisten anderen Vereine, dem Fachkräftegebot. Die Fachkraftauswahl selbst liegt beim Träger. Von der Mehrheit der Träger ist bekannt, dass ausschließlich sozialpädagogische Fachkräfte mit Hochschulabschlüssen oder Fachschulabschlüssen beschäftigt werden. Auch dies dient dem Ziel, den o. g. Personenkreis adäquat und nachhaltig zu unterstützen.
Mit einer erheblichen Reduzierung (45 %) der Förderung Für das Projekt können die umfänglich gesetzten Ziele qualitativ nicht erreicht sowie die geplanten und erforderlichen Teilnahmen nicht generiert werden.
Die Stadt Meißen beteiligt sich seit der vorangegangenen Förderperiode 2014 — 2020 erfolgreich am ESF Programm – Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung. Die Programmbegleitung war bereits in der letzten Förderperiode ein wichtiger Baustein für die Vereine und das Familienamt bei der Umsetzung in unserer Stadt. Hier werden Vorarbeiten für abschließende Beratungen und Prüfungen geleistet. Auch in der laufenden Förderperiode ist das Familienamt auf verschiedene Unterstützungsleistungen durch die Programmbegleitung angewiesen, da die anfallenden Aufgaben nicht vollumfänglich durch das bestehende Personal abgedeckt werden können.
Wirtschaftlich betrachtet übersteigen zudem die potenziell anfallenden Personalkosten die geförderten Kosten der Programmbegleitung. …“