Oder einfach “nur” Missverständnisse?
–
Der geplante Ausbau des Plossens bewegt die Gemüter. Vor allem die der Anwohner in der Nähe oder an der Baustelle und ihren Umleitungen.
Dabei geht es vorrangig um zwei Themen. Erstens: Muss die Auffahrt zum Plossen während des Ausbaus tatsächlich unbedingt voll gesperrt werden – und zweitens: Wann endlich erfährt diese Straße eine Nutzungseinschränkung für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 20 Tonnen – eine sogenannte Tonnagebegrenzung?
Vor allem in Diskussionen unter Stadträtinnen & -räten bekommt man mehr und mehr den Eindruck, es geht nicht mehr um die inhaltliche Auseinandersetzung zu beiden Themen, sondern um die prinzipielle Einstellung gegenüber jenen Fraktionen im Stadtrat, welche an dieser Stelle für die betroffenen Bürger Stellung beziehen.
Entgegen der mehrfachen höchst offiziellen Aussage des nach wie vor zuständigen Staatsministers für Wirtschaft, Arbeit & Verkehr (SMWA), Martin Dulig, der die letztendliche Verantwortlichkeit zum Erlass einer sogenannten Tonnagebegrenzung auf dem Gebiet der Stadt Meißen im Bereich Plossen (unter bestimmten Voraussetzungen – welche die Stadt Meißen leicht erfüllen könnte und sowieso sollte) bei der Stadtverwaltung – und somit beim Oberbürgermeister – sieht, behaupten vor allem Räte der GroFrak (Groß-Fraktion, bestehend aus CDU, FBBM, ULM & FDP), eine rechtliche Prüfung hätte die absolute Unmöglichkeit einer solchen Maßnahme ergeben.
Dass sie dadurch, nebenbei bemerkt, auch die Kompetenz des zuständigen Ministeriums anzweifeln, sei hier nur am Rande erwähnt. Dass es Brummifahrer gibt, welche unbegründeter Weise glauben, durch eine derartige Maßnahme ihren Job zu verlieren, auch.
Wichtiger für uns wird sein herauszufinden, wessen Interessen besagte Räte hier zu vertreten suchen und, vor allem: ob die Stadt Meißen Willens ist & sich in der Lage sieht, die Probleme des zeitweise allerorts überbordenden Verkehrs mit all seinen negativen Folgen zu erfassen und – mit den sicherlich notwendigen sehr, sehr mutigen Entscheidungen – weitestgehend zu beseitigen.
Natürlich wird es Ausnahmen geben. Vor allem, um die Daseinsvorsorge nicht zu gefährden. Busse müssen fahren dürfen – genauso wie Krankenwagen, Polizeifahrzeuge und Feuerwehren. Wer möchte schon, nach einem beherzten Sprung aus dem Fenster, mit vielleicht gebrochenem Bein zuschauen müssen, wie sein Heim niederbrennt, weil keine Hilfe in der Nähe zu finden war? Wer von den fahrzeuglosen Anwohnern kann sich für seine regelmäßigen Einkäufe ein Taxi leisten?
Es ist klar: Derlei Entscheidungen trifft man nicht im Schweinsgalopp. Auch werden wir all diese Probleme nicht vollständig in dieser Legislatur lösen können.
Eine positive Entscheidung zur Entlastung des Plossens wäre jedoch ein überaus guter Start.
2020-02-11_SäZonl_So-diskutiert-Meißen-ueber-den-Plossenausbau