Wir bedauern die Entscheidung des Stadtrates am 30. April zur Unterstützung von Vereinen in unserer Stadt

Bisher haben die Mitglieder des Stadtrates Vergabeentscheidungen unabhängig von den politischen Anschauungen der Bewerber getroffen. Selbst an Stimmenthaltungen kann ich mich nicht erinnern. Grundlage dieser Entscheidungen war der durch Rechtsnormen vorgegebene Rahmen. Es war z.B. jeden klar, wofür der der Unternehmer Ingolf Brumm stand. Es spielte bei der Vergabe keine Rolle.

Maßstab muss die Förderrichtlinie bleiben

Bei der Vergabe von Zuwendungen an Vereine ist die rechtliche Grundlage die vom Stadtrat beschlossene „Förderrichtlinie der Stadt Meißen“. In den Paragrafen 1 und 2 sind die Fördergrundsätze und der Zweck der Förderung benannt. Diese Förderrichtlinie ist der Maßstab für die Entscheidung des Stadtrates. Die Stadtverwaltung prüft alle eingegangenen Anträge der Vereine und unterbreitet dem zuständigen Ausschuss einen Vorschlag zur Mittelvergabe.

Den finanziellen Rahmen für die zu gewährenden Zuwendungen hat der Stadtrat mit dem Haushaltsbeschluss festgelegt.

Keine willkürlichen Entscheidungen

Wenn einzelnen Vereinen Zuwendungen versagt werden, muss es dafür eine sachliche und rechtlich saubere Begründung geben. Wenn der Stadtrat eine Entscheidung ohne Sachgrundlage trifft, die nur darauf basiert, dass Mitgliedern des Stadtrates ein Akteur nicht passt oder seine Positionen missfallen, dann ist die Entscheidung des Stadtrates willkürlich. Der Stadtrat trifft somit also eine willkürliche Entscheidung, weil er die Macht dazu hat.

Alle Vereine gleich behandeln

Die Fraktion Bürger für Meißen hält solch eine Entscheidungsgrundlage für äußerst problematisch und rechtlich angreifbar. Es wäre ein fatales Signal an alle Akteure, die in unserer Stadt zum Wohle der Stadtgesellschaft aktiv werden sollen.

Die Fraktion Bürger für Meißen regt an, den ursprünglich eingeschlagenen Kurs bei Vergabeentscheidungen aller Art beizubehalten. Deshalb schlagen wir vor, dass der Stadtrat der vom Familienamt geprüften und vom Oberbürgermeister vorgelegten Vergabeliste für Vereine zustimmt. Gleichzeitig empfehlen wir, die Förderrichtlinie auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Zukünftig sollen nur Vereine unterstützt werden, die mit ihren Projekten die Vorgaben der Förderrichtlinie erfüllen.

Für 2025 erfüllen mehrere Vereine die Vorgaben der Förderrichtlinie nicht vollständig. Trotzdem wird nur ein einzelner Verein von der Förderung ausgeschlossen. Das widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung und ist für unsere Fraktion nicht akzeptabel.

Heiko Schulze                                                                                                                                                                  Fraktionsvorsitzender


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