Pan(n)oramaaufzug

Betreff: Anfragen zum Burgbergaufzug

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

wie Sie dem Antwortschreiben vom SDM (Städtische Dienste Meißen), GF (Geschäftsführer) Herr Gräfe, entnehmen konnten, beantwortete er mit dem Datum vom 07.08.2018 einige meiner Anfragen zu diesem Bauprojekt der Stadt Meißen.

Neben der aktuellen Betriebssituation und den wiederholten Anfragen seitens des Stadtrates an die Verwaltung, wie ein Dauerbetrieb sichergestellt werden kann, ergeben sich nun auch aus den wiederholt bei Meißen TV ausgestrahlten Beträgen zu diesem Thema neue Fragen.

Betrachtet man in diesem Antwortschreiben allein die Aussage, dass bei Rettungstätigkeiten, auf Grund von Betriebsausfällen, die nun endgültig ausgefallene Seilführungsrolle an der Kopfstation beschädigt wurde, wird folgendes offensichtlich:

  1. Bereits in der Planungsphase wurde, wie nun schriftlich eingestanden, nie an einen Rettungszugang für die Rettungskräfte gedacht. Besonders bei Ausfällen in der Nähe der Kopfstation ist auch zukünftig davon auszugehen, dass es zu einer erneuten Beschädigung einzelner Aufzugskomponenten kommen könnte.
  1. Ebenso zeigt die aktuelle Wartungssituation, dass auch an einen Wartungszugang, der bei gründlicher und nachhaltiger Planung gleichzeitig den Rettungszugang über die gesamte Fahrstrecke hätte darstellen können, nie gedacht wurde. Aus der Sachlage heraus, sehe ich das so, dass für jede Wartungsmaßnahme im Bereich der Kopfstation erst die Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden muss, damit an der Kopfstation Wartungsarbeiten ausgeführt werden können, weil eine Wartungsplattform benötigt wird. Hier könnte man den Projektverantwortlichen unterstellen, dass die Planung möglicher Wartungsarbeiten, gleich von welcher Lebens- oder Betriebslaufzeit ausgegangen wird, nie in die Vorüberlegungen eingeflossen sind.

Als weiteren kritischen Punkte sehe ich die Äußerungen des SR W. Tücks an, der in den vergangen Jahren wiederholt bei Meißen TV gefordert hatte, dass eine juristische Prüfung aller in der Bauphase erfolgten Handlungen auf Stadtkosten durchgeführt werden muss. Nichts geschah, obwohl der Aufzug in dem Betriebszeitraum, in dem er noch in der Herstellergewährleistung (Garantie) war, wiederholt ausfiel. Dabei kam es sogar zu wiederholten Menschenrettungen. 

Damit hätte schon zu diesem Zeitpunkt erkannt werden müssen, dass es keine geeigneten Rettungszugänge gibt. 

Weiterhin ist dem Schreiben zu entnehmen, dass in einem meteorologisch normalen Winter die Energieübergabesysteme, sprich Schleifkontakte, einfrieren, ausfallen und damit sich selbst zerstören. Das ist noch während der Garantiezeit so eingetreten. Auch hier war schon die Ersatzteilversorgung nicht mehr vollständig gewährleistet, so das diese Schleifkontaktsysteme durch nachgefertigte Sonderteile ersetzt werden mussten. 

Das ist mit der dazugehörigen Bilddokumentation eindeutig zu belegen, wenn man die unterschiedlichen Bauausführungen dieser Bauteile betrachtet. Was wiederum bedeutet, dass bei einer zukünftigen Winterperiode, ähnlich den Witterungsbedingungen 2013/2014, erneut mit Ausfällen zu rechnen ist.

Somit kann man bereits in der Planungsphase festhalten, dass auf einen langjährigen , wartungsarmen Betrieb kein Wert gelegt wurde.   

Wenn man, hervorgehend aus den DEKRA Gutachten Q4/2017, der letzten, sehr kritisch zu betrachtenden Aussage des GF der SDM, entnimmt, dass die Beschädigung der oben wiederholt angeführten Seilführunsgrolle bereits 2017 vor der geplanten Instandhaltungsmaßnahme Frühjahr 2018 erkannt wurde, liegt hier nun ein grob fahrlässiges Verhalten der SDM vor! 

Wissentlich war somit den Verantwortlichen der SDM bereits 2017 bekannt, dass diese Seilführungsrolle früher oder später ausfallen könnte. Warum sind in diesem Zusammenhang nicht die notwendigen Maßnahmen eingeleitet worden oder der Stadtrat über diese bekannten Mängel informiert worden?

Ich würde behaupten, keiner der Stadträte der Stadt Meißen hätte sich für eine derart verspätete Wartungsmaßnahme zum Saisonende ausgesprochen, wenn diese rechtzeitig über diesen Mangel, wir sprechen hier von einem Sicherheitsbauteil, informiert worden wären. 

Betrachtet man das ganze in seiner Komplexität und mit den öffentlich einsehbaren Entscheidungsunterlagen, stellt man fest, dass die Ersatzteilbeschaffung für die Wartungsmaßnahme Frühjahr 2018 eine Verzögerung von etwa 14 Tagen bedeutet hätte. Nun, mit dem eingetretenen Schaden, steht der Aufzug fast das vierfache der Zeit still. Die umfassenden Wartungsmaßnahmen hätten bereits im Frühjahr einsetzen  müssen.

Somit stehen hier auch Einnahmenverluste im Raum, die bei 50 Fahrgästen pro Tag mit 4 Wochen a 7 Kalendertag mit mindestens 1400 € zu veranschlagen sind. 

Dazu bitte ich Sie, öffentlich Auskünfte einzufordern, welche zusätzlichen Kosten (Baugerüststellung ) jetzt anfallen werden. 

Weiterhin, wie von einigen Ihrer Fraktionsmitgliedern schon öffentlich publiziert, muss eine vollständige Konzeptprüfung in die Wege geleitet werden, die auch die oben genannten Wartungs- und Rettungszugänge in die Grundbetrachtung mit einfließen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Gerth