Unsere Frage aus der Einwohnerfragestunde im Stadtrat zum Termin für die Bürgerversammlung zum Plossen wurde nicht fristgemäß beantwortet
In der aktuell gültigen Geschäftsordnung des Stadtrates Meißen und seiner Ausschüsse vom 08.06.2017 steht unter §19, Punkt 3 folgendes zum Fragerecht von Einwohnern in der Einwohnerfragestunde jeder Stadratssitzungen: “Die Beantwortung …
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